Schauspieler Verträge

Schauspieler Verträge werden immer wieder in „Hinter der Abendröte“ aufgegriffen. Um ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen, gehe ich heute auf das Thema ein.

Schauspieler Verträge werden meistens zwischen Agenten und Casting-Direktoren verhandelt. Es kommt aber auch vor, dass Schauspieler keine Agentur haben und sich selbst vertreten. Da die Agenten nur bei erfolgreicher Vermittlung eine Vergütung bekommen, liegt es ihnen natürlich am Herzen, dass sie ihre Klienten in lukrative Verträge bringen. Diese Provision beträgt oftmals bei 10 bis 14 Prozent. Es gibt jedoch auch schwarze Schafe, die weit mehr veranschlagen. Manche Agenten haben sogar die Vollmacht, dass sie den Vertrag nicht nur aushandeln, sondern unterschreiben dürfen für die Schauspieler. Dabei gilt jedoch Vorsicht: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser.

Es kommt nicht selten vor, dass Schauspieler ihre eigenen Verträge nicht kennen und überrascht werden, wenn sie auf einen Passus hingewiesen werden, der ihnen gänzlich unbekannt war. Beispielsweise die einseitige Option, das Engagement des Schauspielers bis Tag X zu verlängern. Vertraglich wird in dem Fall festgelegt, bis wann die Produktion diese Möglichkeit ziehen muss. Für manche Schauspieler ist es ein Segen, wenn dieser Passus drinsteht, weil dadurch ihr Einkommen für längere Zeit gesichert ist. Für andere ist es jedoch ein Stich ins Herz, wenn diese Option nicht gezogen wird. Und noch mal andere lassen diesen Passus direkt bei der Verhandlung durch die Agenten streichen, damit nachverhandelt werden muss.

Bei einer täglichen Serie verdienen die Schauspieler in der Regel ein festes Grundgehalt und zusätzlich erfolgt für jeden Drehtag eine weitere Zahlung. Je nachdem wie hoch die Tagesgage ausfällt, gibt es produktionsinterne Regelungen, wie oft der Schauspieler eingesetzt wird. Hat sich der Schauspieler auf einen niedrigen Grundlohn verständigt, bekommt aber eine verhältnismäßig hohe Tagesgage, wird den Autoren oftmals gesagt, dass der Schauspieler nicht zu viele Drehtage haben darf – er darf also auch nicht zu häufig in den Geschichten vorkommen.

Beispiel: Schauspieler 1 bekommt ein Grundgehalt von 5.400 Euro und eine Tagesgage von 200 Euro pro Drehtag. Bei 20 Drehtagen in einem guten Monat wären das bis zu 9.400 Euro. Schauspieler 2 bekommt 3.800 Euro Grundgehalt, dafür aber 400 Euro pro geleistetem Drehtag. Bei ihm liegt die Randnotiz vor, dass er maximal viermal pro Woche eingesetzt werden soll. Das wären dann im Bestfall 10.200 Euro. Durch das niedrige Grundgehalt wirkt Schauspieler 2 benachteiligt, kann aber am Ende mit mehr Freizeit ein höheres Gehalt erzielen.

Es gibt jedoch auch Schauspieler, die sich gezielt vertraglich einen freien Tag in der Woche zusichern lassen und dadurch auf eine höhere Gage verzichten.

Ein anderes Beispiel ist die Zusage einer festen Anzahl an Drehtagen zum Preis von x Euro für die kommenden vier Monate. Jeder weitere Drehtag kostet dann weit mehr als die übliche Tagesgage.

Viele Produktionen verfügen über mehrere Produktionswohnungen, die je nach Verfügbarkeit, für die Anfangszeit oder die gesamte Produktionszeit zur Verfügung steht. Manche Schauspieler sind dankbar für eine gestellte Wohnung, doch bei einer längeren Laufzeit suchen sie sich etwas Eigenes, damit sie sich zu Hause fühlen können. Im Falle der „Abendröte“ ist es so, dass nur wenige Figuren aus der Gegend kommen. Da die Produktion die Schauspieler aber in Stuttgart haben will, wurden Produktionswohnungen angemietet – was im weiteren Verlauf für Probleme sorgt, da keiner von einer Verlängerung und einen Zuwachs im Cast ausgegangen ist. In dem Fall wird auf Hotels ausgewichen, was jedoch teuer werden kann, wenn es dort keine Kochmöglichkeiten gibt. Ein weiterer Punkt, der verhandelt werden wird.

Aus Anreise zum ersten und die Abreise nach dem letzten Drehtag werden meist übernommen. Es kann jedoch auch vorkommen, dass wöchentliche Reisekosten über die Produktionsleitung bezahlt werden, da Produktionen zum Teil bessere Deals mit Reiseagenturen aushandeln können.